Welche rechtlichen Veränderungen und Urteile hat das vergangene Jahr für das E‑Mail Marketing gebracht? Rechtsanwalt Martin Schirmbacher von Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte führt in seinem Blog die relevanten Entscheidungen auf. Das wichtigste Urteil dürfte das OLG Celle gesprochen haben.:
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Übersendung einer Aufforderung zur Bestätigung (Check-Mail) im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens nicht als unzulässige Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzusehen sei. Hierbei widersprach es dem fragwürdigen Urteil des OLG München vom 27. September 2012, Az. 29 U 1682/12, das die Bestätigungs-E-Mail als unzulässige Werbung angesehen hatte.
Wir erinnern uns: Das Urteil des OLG München hatte 2012 für Wirbel in der E‑Mail Marketing Branche gesorgt. Die aktuelle Entwicklung deutet darauf hin, dass die damalige Entscheidung des OLG München keine weiteren Konsequenzen für das E‑Mail Marketing haben wird.
Martin Schirmbacher berichtet in seinem Posting zudem über erfreuliche Nachrichten für das Empfehlungsmarketing (“Tell-a-friend”), über die Unzulässigkeit von Werbung in Abwesenheitsnotizen, Feedback-Anfragen nach einem Kauf und dem Umfang einer abzugebenden Unterlassungserklärung. Zudem gibt er einen Ausblick auf das Jahr 2015:
Der Ausblick auf das Jahr 2015 rückt die Marketing Automation in den Mittelpunkt. Bekanntlich ist bei der E‑Mail-Werbung nicht nur das Einwilligungserfordernis zu berücksichtigen. Der Datenschutz spielt – wie bereits erwähnt – eine immer größere Rolle. Hier erwarte ich im neuen Jahr den meisten Beratungsbedarf. Immer mehr – insbesondere größere – Unternehmen vollen aus den eingegangenen Leads den maximalen Vertriebserfolg herausholen, ohne dabei gegen die strengen europäischen Datenschutzregeln zu verstoßen. Die Grenzen, die das Datenschutzrecht setzt, sind eng, bieten aber einige Spielräume, insbesondere für die Kommunikation mit Bestandskunden.
E‑Mail-Marketing und Recht – Was von 2014 übrig bleibt und was 2015 womöglich bringen wird
Update (02.03.2016): Ich habe mit Rechtsanwalt Martin Schirmbacher ein Interview zur Rechtslage im E‑Mail Marketing geführt.