René Kulka berichtet im Optivo Campfire Blog über eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln, das sich mit der Wirksamkeit von weit gefassten Einwilligungsklauseln beschäftigt hat:
Gute Nachricht aus Köln nun, was die datenschutzrechtliche Einwilligung anbelangt. Das dortige Oberlandesgericht stellte fest, dass auch weit gefassten Klauseln wirksam sein können, wenn der Nutzer freiwillig zustimmt und er die Tragweite dieser Entscheidung abschätzen kann (OLG Köln, Urteil vom 17.06.2011, Az.: 6 U 8/11).
Die relevanten passagen werden im Campfire Blog aufgeführt: OLG Köln zur Wirksamkeit weit gefasster Einwilligungsklauseln