Was sollte ein Händler tun, wenn das von dem Kunden gewünschte Produkt nicht mehr verfügbar ist? Noch immer erhalten Kunden in vielen Online-Shops lediglich einen Hinweis, dass das Produkt zur Zeit nicht lieferbar ist – mit dem Ergebnis, dass der Kunde zum nächsten Shop weiterzieht und jeden Tag Umsatz verloren geht.
Dabei lässt sich die Situation nutzen, um E‑Mail-Adressen in Kombination mit konkreten Kaufintentionen zu erhalten: Der Kunde hat auf der jeweiligen Produktdetailseite die Möglichkeit, seine E‑Mail-Adresse zu hinterlassen und erhält einen “Back in Stock”-Alert, sobald das Produkt wieder verfügbar ist.
Back in Stock Alerts werden von vielen Kunden nicht als Werbung, sondern als Service wahrgenommen – schließlich werden sie darüber informiert, dass ihr Wunschprodukt jetzt wieder verfügbar ist. Dementsprechend hoch sind die Öffnungs‑, Klick- und Conversion Rates derartiger E‑Mail-Kampagnen.
Back in Stock-Mails: Klickraten von 68 Prozent
Bei Saphiron sehen wir im Rahmen unserer Beratungsmandate, dass Online-Shops, die mit Back in Stock-Alerts arbeiten, mit dieser Taktik nicht nur zusätzliche und hochgradig qualifizierte E‑Mail-Adressen gewinnen, sondern auch signifikante Umsätze erzielen. Das Potenzial von Back in Stock-Mails wird auch von dem Inxmail E‑Mail-Marketing Benchmark Report 2018 bestätigt: Laut der Studie des E‑Mail-Marketing-Dienstleisters erzielen E‑Mails zur Wiederverfügbarkeit von Produkten durchschnittliche Öffnungsraten von 89 und Klickraten von 68 Prozent – und damit bessere Kennzahlen als alle anderen Formen von Transaktionsmails.
Es lohnt sich also, dieses Format im Rahmen der E‑Mail-Marketing-Strategieentwicklung, beziehungsweise bei dem Aufbau einer Marketing Automation, zu berücksichtigen.
Selbst dann, wenn das Produkt in absehbarer Zeit nicht mehr verfügbar sein wird, kann mit einer Trigger-Mail der Umsatz stimuliert werden – etwa mit der Vorstellung ähnlicher Produkte oder einem Entschuldigungsgutschein.
Der zugrunde liegende Ansatz eignet sich dabei nicht nur für klassische Online-Shops, sondern auch für viele andere Geschäftsmodelle:
- Airline: Für die von mir bevorzugten Reiseziele sind wieder besonders günstige Tickets verfügbar
- Lieferservice: Mein Lieblingsitaliener hat nach einem Umbau neueröffnet und nimmt wieder Bestellungen entgegen
- Events: Für die gewünschte Veranstaltung sind aufgrund von Stornierungen wieder Tickets verfügbar
Back in Stock-Mails: Juristische Rahmenbedingungen berücksichtigen
Natürlich muss auch bei Back in Stock Alerts die Rechtslage im E‑Mail-Marketing berücksichtigt werden. So muss beispielsweise ein eindeutiges Einverständnis für die E‑Mail-Kommunikation eingeholt werden (sofern es sich nicht um einen bestehenden Kunden handelt, von dem bereits ein Opt-In vorliegt). Zudem muss auch bei der Adressgewinnung für Back in Stock-Mails auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden – letztendlich gelten die gleichen juristischen Rahmenbedingungen, die auch im “klassischen” E‑Mail-Marketing berücksichtigt werden müssen.
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