Jan-Philip Ziebold informiert im Direktmarketing Blog über das neue geplante EU-Datenschutzrecht, das u.a. folgende für das E‑Mail Marketing relevante Änderungen beinhaltet:
- Generelle Opt-in-Pflicht für Werbung:
Das „Soft Opt-in“ bei Bestandskunden-Werbung für ähnliche Produkte und Dienste zu den zuvor gekauften ist dann NICHT MEHR möglich. - Beschränkte Profilierung & mehr Opt-Ins:
Kreditwürdigkeit, persönliche Vorlieben oder das Nutzungsverhalten zu speichern ist dann tabu! In vielen Fällen dürfte ein weiteres Opt-in erforderlich werden. - Schutz von Minderjährigen:
Werbung an Personen unter 18 Jahren wird schwierig. Ein Opt-In ohne Einwilligung eines Erziehungs-/Vertretungsberechtigten soll dann ungültig sein/werden.
Ausführlich im Direktmarketing Blog: EU erschwert Onlinemarketing massiv mit neuer Datenschutzverordnung