Der amerikanische E‑Mail Marketing Service Provider informiert aktuell seine Kunden darüber, dass sämtliche (auch bereits erstellte) Anmeldeformulare auf Single-Opt-In umgestellt werden, sofern der Kunde der Umstellung nicht aktiv widerspricht. Mit Blick auf die hiesige Rechtslage ist dieser Vorgang alles andere als begrüßenswert, wie Dr. Martin Schirmbacher in seinem Blog erläutert:
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verlangt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers in die Werbung per E‑Mail. Diese lässt sich zwar auch mit einem Single-Opt-in erreichen. Doch lässt sich die Erteilung der Einwilligung so nicht nicht nachweisen. Schließlich kann tatsächlich jeder jede E‑Mail-Adresse in das Formular eintragen. Wenn nun alle Formulare per Default auf Single-Opt-in umgestellt werden, betrifft das auch viele deutsche Unternehmen, die die Erteilung einer Einwilligung nicht nachweisen können. Weil es tatsächlich Leute gibt, die dies ausnutzen, drohen an sich sauberen Unternehmen Abmahnungen.
Mailchimp-Kunden und Agenturen, die das System einsetzen, sollten unbedingt vor dem 31. Oktober der Umstellung widersprechen. Immerhin ist das mit wenigen Klicks möglich – der entsprechende Link findet sich in der Kunden-Mail.
Die Vorgehensweise, auch bereits existierende Formulare automatisch umzustellen, ist dennoch fragwürdig. Offenbar legt der ESP auf die (juristischen) Bedürfnisse seiner Kunden außerhalb der USA keinen besonderen Wert. Es bleibt zu hoffen, dass die entsprechende Mail von den Verantwortlichen nicht übersehen wird.
Gleichzeitig kann davon ausgegangen werden, dass die Nutzung von amerikanischen Tools wie Mailchimp mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung künftig zu noch gravierenderen Problemen führen wird – ein Aspekt, der bei der Evaluierung entsprechender Lösungen leider oft übersehen wird.