Dr. Web hat sich ausführlich mit dem Impressum in Newslettern beschäftigt (Link inaktiv).
Dass Teledienstgesetz (TDG) und Mediendienststaatsvertrag (MDSV) ein Impressum auf geschäftsmäßigen Websites vorschreiben, ist mittlerweile bekannt. Doch in vielen Newslettern fehlen diese rechtlichen Angaben, obwohl sie ebenso unter dieses Gesetz fallen.
Unklarheit gibt es darüber, ob es gegebenenfalls auch ausreicht, einen Link zu dem Impressum im Newsletter einzufügen. Die meisten Juristen empfehlen, hier auf Nummer Sicher zu gehen und das Impressum vollständig in den Newsletter einzufügen. Üblicherweise wird das Impressum am Ende, im so genannten Footer des Newsletters, eingefügt. Weitere Informationen zur Impressumspflicht finden Sie hier: Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV
Update (29.03.2016): Hier im Blog finden Sie weitere Informationen zur Rechtslage im E‑Mail Marketing.