Welche juristischen Aspekte müssen im E‑Mail-Marketing berücksichtigt werden, um Abmahnungen zu vermeiden? In der nachfolgenden Checkliste werden die wichtigsten Grundlagen zur Rechtslage komprimiert aufgeführt.
Checkliste: Rechtliche Aspekte im E‑Mail-Marketing
- Grundsätzlich muss eine eindeutige Einwilligung (das so genannte Opt-In) des Empfängers für die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten vorliegen.
- Dieses Opt-In kann beispielsweise über den Internetauftritt oder im Rahmen eines Vertriebsgesprächs eingeholt werden. Die Einverständniserklärung jedes einzelnen Empfängers muss vollständig dokumentiert werden.
- Dabei sollte das so genannte Double Opt-In Prinzip zum Einsatz kommen: Die Anmeldung wird von dem Empfänger mit einem Klick auf den entsprechenden Link in der Opt-In Mail verifiziert. Nur auf diesem Weg kann rechtssicher verhindert werden, dass E‑Mail-Adressen von Personen in den Verteiler gelangen, von denen kein Opt-In vorliegt.
- Jede Marketing E‑Mail muss die Empfänger über das Widerrufsrecht informieren und eine Abbestellmöglichkeit enthalten. Hierfür bietet sich die Integration eines Abmeldelinks am Ende der E‑Mail („Footer“) an. Für die Möglichkeit des Widerrufs muss zudem eine gültige E‑Mail-Adresse angegeben werden.
- Im Zuge der Anmeldung zum Newsletter muss der (künftige) Empfänger ebenfalls auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Darüber hinaus müssen Erläuterungen zum Datenschutz, der Verwendung der personenbezogenen Daten sowie eine Verlinkung der Datenschutzrichtlinie innerhalb des Anmeldeformulars vorhanden sein. Es empfiehlt sich, sämtliche Anmeldeformulare von einem Rechtsanwalt oder von einem Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen.
- Bei der Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: Es sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
- Jede Marketing E‑Mail muss ein vollständiges Impressum mit sämtlichen Pflichtangaben, wie etwa Unternehmensname, Rechtsform, Vertretungsberechtigter etc., enthalten.
Weitere Informationen zur Rechtslage im E‑Mail-Marketing, insbesondere mit Blick auf die DSGVO, finden Sie in unserem Interview mit dem Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher: Auswirkungen der DSGVO auf das E‑Mail-Marketing
Die oben aufgeführten Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine juristische Beratung dar.
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Hallo Herr Zorn,
guter Beitrag vielen Dank dafür.
Was ist denn wenn ich als gewerblicher Anbieter einen anderen gewerblichen Anbieter über seine Website anschreibe (Daten stehen ja im Impressum), oder anrufe, um etwas passendes zu seinem Produkt anzubieten? Ist dies erlaubt?
Als Beispiel: Ein Anbieter verkauft Produkt A und ich biete ihm zum Beispiel einen Absatzmarkt für sein Produkt an?
Er wirbt ja durch seinen Internetauftritt für ein Produkt welches durch die Angabe von Kontaktdaten ja verlangt, bzw. wünscht das man ihn anschreibt/anruft/faxt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dominique