Definition
Im Rahmen der Co-Registrierung (kurz: Coreg) werden in einem Registrierungsprozess Angebote von einem oder mehreren weiteren Unternehmen platziert, die der Nutzer im Rahmen der Registrierung optional wahrnehmen kann.
Im E‑Mail-Marketing wird Co-Registrierung für die Generierung von E‑Mail-Adressen eingesetzt. So kann ein Unternehmen auf seiner Newsletter-Anmeldeseite weitere Newsletter von Partnerunternehmen bewerben, die Interessenten im Rahmen des Anmeldeprozesses optional anfordern können.
Das Prinzip der Co-Registrierung wird häufig genutzt, um E‑Mail-Adressen für Tochtergesellschaften oder weitere Unternehmen innerhalb eines Konzernverbunds zu generieren (“interne Co-Registrierung”). So kann ein Verlagshaus beispielsweise auf der Newsletter-Anmeldeseite eines Verlagsprodukts weitere Newsletter aus dem eigenen Hause empfehlen, die der Nutzer mit einem Klick anfordern kann.
Die Newsletter der Coreg-Partner werden üblicherweise in Form einer Grafik und einem kurzen Text in Kombination mit einer Checkbox (“Ja, ich möchte den Newsletter von XY anfordern”) auf der Anmeldeseite integriert.
Neben der (unternehmens-) internen Co-Registrierung kann das Konzept auch mit den Websites von Dritten eingesetzt werden. So können werbetreibende Unternehmen (Nachfrager) beispielsweise ihren Newsletter auf den Anmeldeseiten von Communities, Foren oder Online-Magazinen (Anbieter) integrieren, um auf diesem Weg E‑Mail-Adressen zu generieren.
Der Anbieter stellt die auf diesem Weg generierten E‑Mail-Adressen dem Nachfrager zur Verfügung und erhält eine Vergütung pro Adresse. Die Kosten sind dabei u.a. von der Branche und der gewünschten Profiltiefe abhängig, bewegen sich aber oft zwischen 0,50 und 2,00 EUR pro Datensatz.