Die eCircle AG informiert auf ihrer Website über die wichtigsten geplanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das Unternehmen erläutert auch, warum es im Bereich E‑Mail-Werbung / Adressgenerierung keine wesentlichen Veränderungen gibt:
Email-Werbung ist schon bisher nur mit der Einwilligung des Adressaten zulässig. An diesem Grund-satz ändert sich durch die geplanten Änderungen nichts. Auch die Ausnahmeregelung für Email-Werbung im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen ist seit 2004 im UWG verankert. Insofern wird durch die geplante Novelle des BDSG die allgemeine Rechtslage der schon bestehenden Rechtslage im Bereich der Email-Werbung angepasst.
Auch für den Bereich der Generierung von Email-Adressen ergeben sich, unter Beachtung der gesteigerten formalen Anforderungen an die Einwilligungserklärung, keine grundsätzlichen Änderungen.
eCircle: Ohne Opt-In geht zukünftig (fast) nichts mehr
Zur Rechtslage im E‑Mail Marketing habe ich kürzlich auch ein ausführliches Interview mit dem Rechtsanwalt Falco Henkel geführt.