Rechtslage: Ohne Opt-In geht künf­tig (fast) nichts mehr

Die eCircle AG infor­miert auf ihrer Website über die wich­tigs­ten geplan­ten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das Unternehmen erläu­tert auch, warum es im Bereich E‑Mail-Werbung / Adressgenerierung keine wesent­li­chen Veränderungen gibt:

Email-Werbung ist schon bis­her nur mit der Einwilligung des Adressaten zuläs­sig. An die­sem Grund-satz ändert sich durch die geplan­ten Änderungen nichts. Auch die Ausnahmeregelung für Email-Werbung im Rahmen bestehen­der Kundenbeziehungen ist seit 2004 im UWG ver­an­kert. Insofern wird durch die geplante Novelle des BDSG die all­ge­meine Rechtslage der schon bestehen­den Rechtslage im Bereich der Email-Werbung angepasst.

Auch für den Bereich der Generierung von Email-Adressen erge­ben sich, unter Beachtung der gestei­ger­ten for­ma­len Anforderungen an die Einwilligungserklärung, keine grund­sätz­li­chen Änderungen.

eCircle: Ohne Opt-In geht zukünf­tig (fast) nichts mehr

Zur Rechtslage im E‑Mail Marketing habe ich kürz­lich auch ein aus­führ­li­ches Interview mit dem Rechtsanwalt Falco Henkel geführt.

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