Bestätigungsmails sind kein Spam

Soweit Homepage-Besitzer das Double-Opt-In-Verfahren benut­zen und es dabei zur Versendung einer E‑Mail mit ent­spre­chen­dem Bestätigungslink kommt, liegt darin kein unzu­läs­si­ger Spam. Dies hat das Amtsgericht (AG) München jetzt mit­ge­teilt und auf ein Urteil vom 16. November 2006 ver­wie­sen (Az. 161 C 29330/06). Schließlich sei durch diese Methode sicher­ge­stellt, dass der Empfänger in der Zukunft nicht mit wei­te­ren unver­lang­ten Werbe-Botschaften rech­nen müsse. Der Richterspruch aus Bayern ist rechts­kräf­tig. In die glei­che Richtung geht eine Entscheidung des AG Hamburg. 

Mehr dazu bei Heise: Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam

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